§1 Vertragsgegenstand
Der Influencer verpflichtet sich zur Erstellung und Veröffentlichung werblicher Inhalte zugunsten des Unternehmens bzw. einer vom Unternehmen vertretenen Marke.
Das Unternehmen handelt dabei als bevollmächtigte Agentur des Kunden xx .Alle Leistungen erfolgen im Namen und auf Rechnung des Unternehmens.
§2 Plattformen & Veröffentlichung
§3 Nutzung für Werbung (Media Buyout)
§4 Rechteübertragung
Nur bei Zustimmung zur Nutzung für Werbung (§3) überträgt der Influencer dem Unternehmen für die gewählte Nutzungsdauer ein einfaches Nutzungsrecht an den erstellten Inhalten zur Verwendung in den vereinbarten Kanälen. Das Unternehmen ist berechtigt, die Inhalte dem benannten Kunden zur Nutzung zu überlassen.
Die Inhalte dürfen technisch angepasst und bearbeitet werden. Die Weitergabe an sonstige Dritte ist nicht gestattet. Nach Ablauf der Nutzungsdauer erlischt das Nutzungsrecht.
§5 Produktion & Freigabe
Maximal zwei Korrekturschleifen sind vereinbart. Eine Produktion darf erst nach Freigabe durch das Unternehmen erfolgen.
Exklusivität am Tag der Veröffentlichung
Der Creator verpflichtet sich am Tag der Veröffentlichung für keine andere Marke Werbung auf dem Kanal zu platzieren.
§6 Vergütung
Bei Nichterfüllung entfällt die Vergütungspflicht.
Die Rechnungsstellung erfolgt nach Veröffentlichung.
§7-12
Die weiteren Vertragsklauseln enthalten Regelungen zu Qualität & Upload, Rechte Dritter & Musik, Werbekennzeichnung, Verbindlichkeit des Briefings, Datenschutz und allgemeine Schlussbestimmungen.